Mittwoch, 1. Februar 2012

Termineinlagen: Festgeld und Kündigungsgeld

Termingeld bzw. Termineinlagen sind Geldanlagen, welche für eine
befristete Zeit angelegt werden. Dabei werden zwei Typen unterschieden:
Festgelder und Kündigungsgelder.

Festgelder haben eine feste Laufzeit und können am Ende der Laufzeit
entweder als Sichteinlage (Kontoguthaben) weitergeführt werden oder aber
verlängert werden. Bei einer solchen Verlängerung gilt meist der aktuelle
Zinssatz. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.

Bei Kündigungsgeldern gilt eine festgelegte Kündigungsfrist. Eine
Verfügung über die Gelder ist somit i.d.R. erst nach Kündigung und
Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Beim Kündigungsgeld gilt ein
variabler Zinssatz, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Die
Zinsen werden nach Kündigung oder Fälligkeit gutgeschrieben.
Normalerweise ist eine vorzeitige Verfügung über Termineinlagen nicht
möglich. Die Einlagen können jedoch auf Anfrage beliehen werden.

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