Samstag, 18. Januar 2014

Strategie bei Aktienanlagen

Bei der Vermögensanlage in Aktien wird grundsätzlich zwischen zwei Strategien unterschieden:
  • Legt der Anleger gro­ßen Wert auf das Ziel Sicherheit, so wird er eine Strategie wählen, die eine Erhaltung der Substanz der Vermögensanlage fördert (Value-Strategie). Er wird nur solche Vermögensanlagen wählen, die auch heute schon werthaltig sind. 
  • Da aber bei solchen Vermögensanlagen die Wachstumsaussichten als ver­gleichsweise begrenzt gelten, kann ein Anleger, der eine außer­gewöhnlich hohe Rendite zum Ziel hat, seine Anlage­strategie auch nach hohen Wachstumsraten (Growth-Strategie) ausrich­ten. Dieser Anleger erhofft hohe Wachstumsraten des Investi­tions­­objektes in der Zukunft, so dass auch der Wert seiner An­la­ge entsprechend stark steigen kann. 
Die beiden Strategien wer­den in extra Abschnitten zur Value-Strategie bzw. Growth-Strategie ausführlicher erörtert.

Mittwoch, 1. Januar 2014

Arten von Aktien

Das Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln oder an verschiedene Aktionäre unter­schied­liche Arten von Aktien auszugeben. Insbesondere unter­scheidet man dabei zwischen Stamm- und Vorzugsaktien.

Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, beinhalten zwar im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimm­­recht des Aktionärs bei der Hauptversammlung, dafür haben Sie jedoch als Vorzug in der Regel eine höhere Dividende als die Stamm­aktien und einen Nachzahlungs­anspruch bei einem Ausfall der Dividende.

Des Weiteren werden Aktien nach ihrer Übertragbarkeit in Inha­beraktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unter­schieden.

Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, d. h. derje­ni­ge der die Aktie in den Händen hält, kann die Rechte daraus gel­tend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Über­­gabe.

Namensaktien lauten dahingegen auf den Namen des Berech­tigten, der im sogenannten Aktienregister eingetragen ist. Nur diese oder eine weitere berechtigte Person können die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch. Für das Unternehmen hat dies den Vorteil, das es bei Namensaktien seine Aktionäre und ihre Anteile kennt. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namens­aktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesell­schaf­ten (z. B. bei der Lufthansa AG).

Vinkulierte Namensaktien lauten ebenfalls auf einen be­stimmten Berechtigten. Nur dieser kann allerdings die Rechte aus der Aktie geltend machen und die Übertragung der Aktie erfolgt nicht nur durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch, sondern darüber hinaus ist auch die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Die Vinkulierung von Namensaktien wird demnach eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten) vom Kauf der Aktien auszuschließen. Für Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, hat sich die Vin­kulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich proble­matisch erwiesen, da der Handel an der Börse im Widerspruch zum Wunsch nach Kontrolle über die Aktio­närs­struktur steht. Durch eine Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzel­nen Geschäft zustimmen.

Zusätzlich ist zwischen jungen Aktien und alten Aktien zu unterscheiden.

Die junge Aktie wird infolge einer Kapitaler­höhung angeboten. Bis zur vollen Dividendenbe­rechtigung wird sie von den alten Aktien getrennt.

Verschiedene Formen der Aktie können gemischt werden, so können z.B. Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien und Stamm­aktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben wer­den.