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Dienstag, 2. September 2008

Abgeltungssteuer (Teil 2)

Abgeltungssteuer (Teil 1)

Auch Spekulationsverluste werden bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Dabei werden positive und negative Einkünfte durch ihre Bank verrechnet wobei Verluste aus Aktienverkäufen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können. Ein verbleibender Verlust wird vom Kreditinstitut entweder auf das nächste Jahr vorgetragen oder, wenn der Kunde dies bis zum 15. Dezember eines Jahres beantragt, bescheinigt. Altverluste, die vor 2009 angefallen sind, können im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2013 mit Kapitaleinkünften nach neuem Recht verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist allerdings nicht möglich.

Freitag, 11. Juli 2008

Abgeltungssteuer (Teil 1)

Ab Januar 2009 tritt nach dem Stand der Dinge die sogenannte Abgeltungsteuer in Kraft. Diese 25%ige Abgeltungssteuer auf sämtliche Erträge aus Aktien, Dividenden, Fonds (ohne Dachfonds), Zertifikaten, Einnahmen stiller Gesellschafter und Zinsgewinnen aus Sparanteilen bei Lebensversicherungen. Die Spekulationsfrist wird wegfallen und Kursgewinne wären daher grundsätzlich steuerpflichtig. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28%. Der Steuerabzug wird bereits vom Kreditinstitut vorgenommen und ist von diesem direkt an den Fiskus abzuführen. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird wegfallen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen damit voll der Besteuerung.

Freitag, 25. Januar 2008

Gedanken zur Abgeltungssteuer...

Bereits der römische Senator fand hierzu um das Jahr 128 n. Chr. passende Worte:
"Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden.
Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll.
Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt.
Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt.
Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel läßt.
Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist."

Ob er die Abgeltungssteuer kannte?