Samstag, 18. Januar 2014

Strategie bei Aktienanlagen

Bei der Vermögensanlage in Aktien wird grundsätzlich zwischen zwei Strategien unterschieden:
  • Legt der Anleger gro­ßen Wert auf das Ziel Sicherheit, so wird er eine Strategie wählen, die eine Erhaltung der Substanz der Vermögensanlage fördert (Value-Strategie). Er wird nur solche Vermögensanlagen wählen, die auch heute schon werthaltig sind. 
  • Da aber bei solchen Vermögensanlagen die Wachstumsaussichten als ver­gleichsweise begrenzt gelten, kann ein Anleger, der eine außer­gewöhnlich hohe Rendite zum Ziel hat, seine Anlage­strategie auch nach hohen Wachstumsraten (Growth-Strategie) ausrich­ten. Dieser Anleger erhofft hohe Wachstumsraten des Investi­tions­­objektes in der Zukunft, so dass auch der Wert seiner An­la­ge entsprechend stark steigen kann. 
Die beiden Strategien wer­den in extra Abschnitten zur Value-Strategie bzw. Growth-Strategie ausführlicher erörtert.

Mittwoch, 1. Januar 2014

Arten von Aktien

Das Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln oder an verschiedene Aktionäre unter­schied­liche Arten von Aktien auszugeben. Insbesondere unter­scheidet man dabei zwischen Stamm- und Vorzugsaktien.

Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, beinhalten zwar im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimm­­recht des Aktionärs bei der Hauptversammlung, dafür haben Sie jedoch als Vorzug in der Regel eine höhere Dividende als die Stamm­aktien und einen Nachzahlungs­anspruch bei einem Ausfall der Dividende.

Des Weiteren werden Aktien nach ihrer Übertragbarkeit in Inha­beraktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unter­schieden.

Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, d. h. derje­ni­ge der die Aktie in den Händen hält, kann die Rechte daraus gel­tend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Über­­gabe.

Namensaktien lauten dahingegen auf den Namen des Berech­tigten, der im sogenannten Aktienregister eingetragen ist. Nur diese oder eine weitere berechtigte Person können die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch. Für das Unternehmen hat dies den Vorteil, das es bei Namensaktien seine Aktionäre und ihre Anteile kennt. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namens­aktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesell­schaf­ten (z. B. bei der Lufthansa AG).

Vinkulierte Namensaktien lauten ebenfalls auf einen be­stimmten Berechtigten. Nur dieser kann allerdings die Rechte aus der Aktie geltend machen und die Übertragung der Aktie erfolgt nicht nur durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch, sondern darüber hinaus ist auch die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Die Vinkulierung von Namensaktien wird demnach eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten) vom Kauf der Aktien auszuschließen. Für Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, hat sich die Vin­kulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich proble­matisch erwiesen, da der Handel an der Börse im Widerspruch zum Wunsch nach Kontrolle über die Aktio­närs­struktur steht. Durch eine Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzel­nen Geschäft zustimmen.

Zusätzlich ist zwischen jungen Aktien und alten Aktien zu unterscheiden.

Die junge Aktie wird infolge einer Kapitaler­höhung angeboten. Bis zur vollen Dividendenbe­rechtigung wird sie von den alten Aktien getrennt.

Verschiedene Formen der Aktie können gemischt werden, so können z.B. Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien und Stamm­aktien als vinkulierte Namensaktien ausgegeben wer­den.

Freitag, 6. Dezember 2013

Staatsverschuldung in der Europäischen Union und der Euro-Zone

Aus der Finanzkrise wurde eine Staatsschuldenkrise. Die Rettungspakete für Banken, aber auch die mangelnde Haushaltsdisziplin der öffentlichen Haushalte in den europäischen Staaten führte zu einer stark wachsenden Saatsverschuldung in den Staaten der Euro-Zone. Trotz der eigentlich klar formulierten Stabilitätskriterien ist allein zwischen 2003 und 2012 die Staatsverschuldung in der Euro-Zone von rd. 69% auf rund 94% gestiegen. Ein grosses Problem stellt dies für Kapitalanleger dar, denn es ist klar, dass diese Schulden irgendwann abgebaut werden müssen. Angesichts der inzwischen erreichten Dimensionen geht dies vermutlich nur durch Inflation, Insolvenz von Staaten oder durch Währungsreformen. Sparer wären durch solche Maßnahmen in jedem Fall negativ betroffen.

Die Staatsverschuldung in der Europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zeicht nachstehende Tabelle (Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook Database October 2012. Daten für 2012 und 2013 geschätzt)

EU Euro-Zone
2003 62,21 69,19 in %
2004 62,46 69,57 in %
2005 62,84 70,22 in %
2006 61,44 68,58 in %
2007 59,49 66,43 in %
2008 64,00 70,21 in %
2009 74,39 80,01 in %
2010 79,35 85,44 in %
2011 82,10 87,98 in %
2012 87,22 93,62 in %
2013 88,76 94,92 in %




Montag, 25. November 2013

Struktur des Geldvermögens in Deutschland

In der nun schon sehr lange andauernden Niedrigzinsphase wird es zunehmend schwieriger für die privaten Haushalte, Ihr Geldvermögen renditebringend anzulegen. Der erwirtschaftete Zins durch Zinsanlagen mündet (nach Inflation) häufig in einem realen Geldwertverlust. Aber auch Anlagen in Aktien oder Versicherungen bergen insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Öffentliche Haushalte größere Risiken.

Die Struktur des Geldvermögens (in Prozent) der privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2012 zeigt die nachstehende Tabelle (Quelle: BVR Volkswirtschaft special, Nr. 8, 04.07.2013, Seite 10): 


Bankeinlagen 42,00
Geldanlagen bei Versicherungen 30,00
Investmentfonds 9,00
Betriebl. Pensionsrückstellungen 6,00
Aktien 5,00
Rentenwerte 5,00
Sonstige Beteiligungen 4,00

Mittwoch, 1. Februar 2012

Termineinlagen: Festgeld und Kündigungsgeld

Termingeld bzw. Termineinlagen sind Geldanlagen, welche für eine
befristete Zeit angelegt werden. Dabei werden zwei Typen unterschieden:
Festgelder und Kündigungsgelder.

Festgelder haben eine feste Laufzeit und können am Ende der Laufzeit
entweder als Sichteinlage (Kontoguthaben) weitergeführt werden oder aber
verlängert werden. Bei einer solchen Verlängerung gilt meist der aktuelle
Zinssatz. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.

Bei Kündigungsgeldern gilt eine festgelegte Kündigungsfrist. Eine
Verfügung über die Gelder ist somit i.d.R. erst nach Kündigung und
Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Beim Kündigungsgeld gilt ein
variabler Zinssatz, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Die
Zinsen werden nach Kündigung oder Fälligkeit gutgeschrieben.
Normalerweise ist eine vorzeitige Verfügung über Termineinlagen nicht
möglich. Die Einlagen können jedoch auf Anfrage beliehen werden.

Montag, 7. November 2011

Tagesgeld

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die jederzeitige Liquidität, die interessante Verzinsung und die relativ hohe Sicherheit sind die Vorteile eines solchen Kontos. Ein Tagesgeldkonto besitzt in der Regel allerdings keine Verrechnungsfunktion: Überweisungen auf Fremdkonten und Lastschriften sind somit nicht möglich. Dies kann allerdings - gerade von Senioren - auch als Vorteil ausgelegt werden, denn der Umstand, dass von einem Tagesgeldkonto kein Geld auf fremde Konten überwiesen werden kann, erhöht die Sicherheit dieses Kontos.

Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos bezieht sich immer auf das Jahr. Unterschiede gibt es bei der Auszahlungsweise der Zinsen: Viele Banken zahlen die Zinsen einmal im Jahr aus, andere zahlen anteilig monatlich oder vierteljährlich aus. Die Vorteile einer monatlichen oder vierteljährlichen anteiligen Auszahlung liegen auf der Hand: Neben dem Zinseszinseffekt profitiert der Anleger von der sofortigen Verfügbarkeit der ausgezahlten Zinsen.

Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos ist theoretisch immer nur an den Tag gebunden. Jederzeit also könnte die Bank von Tag zu Tag die Zinsen ändern. Auch müsste bei einem Tagesgeldkonto die Maxime greifen, dass kurzfristig gebundenes Kapital niedriger verzinst wird als langfristig angelegtes Kapital. Daher müssten die Zinsen für Tagesgeld theoretisch tendenziell niedrig sein.

Tatsächlich aber stellen sich die Verhältnisse anders dar:
  • Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos wird von Banken in der Regel für einen bestimmten Zeitraum garantiert und auch aus anderen Gründen sind die Institute darauf bedacht, die Zinskonditionen möglichst langfristig konstant zu halten. Da Tagesgeldkonten keiner Kündigungsfrist unterliegen, wäre es für den Kunden ein Leichtes, sein Guthaben im Falle einer Zinssenkung auf ein anderes Tagesgeldkonto bei einem anderen Institut zu überweisen.
  • Auch ist die Verzinsung eines Tagesgeldkontos momentan i.d.R. deutlich höher als die eines Sparbuchs. Zur Zeit liegen die Zinsen für Tagesgeld bei vielen Banken zwischen drei und vier Prozent. Ursache hierfür sind die technische Entwicklung und die Nutzung des Tagesgeldkontos als Produkt zur Neukundengewinnung. Kreditinstitute versuchen mit attraktiven Tagesgeldkonditionen neue Kunden zu gewinnen und diesen Neukunden andere - für die Bank profitablere Produkte - zu verkaufen.

Über das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto kann täglich verfügt werden. Die tägliche Verfügbarkeit bezieht sich hierbei keineswegs auf die tatsächliche Verfügung über das Geld: Verfügt werden kann über das Guthaben in der Regel nur durch Überweisung auf ein vorher definiertes Referenzkonto (meist das Girokonto). Es entstehen daher zwangsweise Banklaufzeiten zwischen ein bis drei Tagen, bis das Guthaben auf dem Referenzkonto vorhanden ist. Erst dann kann zum Beispiel durch Barabhebung oder Überweisung auf ein Fremdkonto über das Guthaben verfügt werden. Vereinzelt sind auch Angebote von Instituten anzutreffen, die ein Tagesgeldkonto auch mit einer Bankkarte ausstatten: Mit dieser kann dann über das Guthaben an einem Geldautomaten verfügt werden. Eine Bezahl-Funktion ähnlich wie bei einer EC-Karte wird aber auch hier ausgeschlossen.

Donnerstag, 18. Juni 2009

Geldanlage: Den richtigen Partner finden

Bei den meisten Geldanlagen benötigen Sie eine Institution über die Sie Ihre Vermögenstitel handeln und über die Sie diese hinterlegen können. Dabei können sie sich für die Geldanlage an verschiedene Arten von Geschäftspartnern wenden. Dies können z.B. Banken, Versicherungsunternehmen oder unabhängige Berater sein. Sie sollten ihren Geschäftspartner in Sachen Geldanlage dahingehend prüfen, ob er
1. tatsächlich die notwendige Kompetenz und Integrität besitzt.
2. bei der Beratung auch wirklich ihre – und nicht seine eigenen - wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellt. So sollten bei ihnen die Alarmglocken klingeln, wenn ihnen Ihr Anlageberater ausschließlich z.B. Fondsprodukte empfiehlt, denn diese bringen ihm i.d.R. eine hohe Provision.
3. ob er Sie unabhängig berät und die Produkte verschiedener Anbieter vergleicht. Empfiehlt er ihnen für eine Geldanlage z.B. ausschließlich Produkte einer einzigen Fondsgesellschaft, Bank oder Versicherung, so geht es Ihrem Geschäftspartner nur um sein eigenes Wohl und Sie sollten sich besser von ihm trennen.